Psychotherapie
Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin bin ich berechtigt, meine Leistungen über die schweizerischen Krankenkassen abzurechnen. Dadurch übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung die Kosten für meine Behandlung (abzüglich Franchise und 10% Selbstbehalt).
Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Anordnung durch ein:e Facharzt:in für Innere Medizin oder für Psychiatrie bzw. Psychosomatik. Die Anordnung erfolgt für 15 Sitzungen und kann bei Bedarf einmalig für weitere 15 Sitzungen wiederholt werden. Nach insgesamt 30 Sitzungen wird für eine weitere Behandlung eine Kostengutsprache durch die Krankenkasse benötigt. Auf Wunsch können Sie die Kosten auch privat tragen, diese richten sich nach den kantonalen Tarifen für Psychotherapie.
Es kann sinnvoll sein, dass Sie sich ergänzend durch eine:n Arzt:in behandeln lassen, da ich als psychologische Psychotherapeutin keine Medikamente verschreiben oder Krankschreibungen ausstellen darf.
Die Frequenz und Anzahl der Therapiesitzungen vereinbaren wir individuell.
Coaching und psychologische Beratung
Die Kosten für Coaching und psychologische Beratung werden von Ihnen selbst getragen. In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Gerne teile ich Ihnen die Rahmenbedingungen bei einer persönlichen Kontaktaufnahme mit.